Österreichische Sicherheitsstrategie

Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten

 

 

1.    Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert

 

Die aktuellen und absehbaren Rahmenbedingungen für die Sicherheit Österreichs und der Europäischen Union unterscheiden sich grundlegend von jenen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Folgen des früheren Ost-West-Konflikts bestimmen nicht mehr wie bisher die sicherheitspolitische Agenda. Daher und aufgrund des gesamteuropäischen Prozesses der Integration und Zusammenarbeit haben die europäischen Staaten erstmals in der Geschichte die Chance auf eine selbstbestimmte, dauerhafte gemeinsame Zukunft in einem Raum des Friedens, der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

 

Gleichzeitig ist die sicherheitspolitische Situation in Europa durch neue Herausforderungen, Risiken und Bedrohungen bestimmt. Diese sind komplexer, stärker miteinander vernetzt und weniger vorhersehbar als bisher. Sie betreffen die innere und äußere Sicherheit. Im Zeitalter der Globalisierung können dabei regionale Ereignisse globale Auswirkungen haben. Aspekte der individuellen Sicherheit gewinnen an Bedeutung: Der Mensch mit seinen Grundrechten und Grundbedürfnissen steht im Zentrum sicherheitspolitischer Überlegungen.

 

Moderne Sicherheitspolitik ist heute ein Querschnittsthema, das in beinahe allen Lebens- und Politikbereichen mitgedacht werden muss. Sie muss umfassend und integriert angelegt, aktiv gestaltet und solidarisch umgesetzt werden.

 

Umfassende Sicherheit bedeutet, dass äußere und innere sowie zivile und militärische Sicherheitsaspekte aufs Engste verknüpft sind. Sie geht über den Rahmen der klassischen Sicherheitsressorts hinaus und schließt Instrumente der Wirtschafts-, Sozial-, Integrations-, Entwicklungs-, Umwelt-, Landwirtschafts-, Finanz-, Verkehrs- und Infrastruktur-, Bildungs-, Informations- und Kommunikations- sowie der Gesundheitspolitik ein. Integrierte Sicherheit muss auf eine Arbeitsteilung unter den involvierten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren achten. Sicherheit ist sozusagen als Gesamtpaket zu verstehen. Proaktive Sicherheitspolitik heißt darauf hinzuwirken, dass Bedrohungen erst gar nicht entstehen oder sich zumindest weniger nachteilig auswirken (Sicherheit gestalten). Solidarische Sicherheitspolitik trägt dem Umstand Rechnung, dass die Sicherheit des neutralen Österreichs und der EU heute weitestgehend miteinander verbunden sind.

 

Die österreichische Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert umfasst somit alle Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene,

·         zur aktiven Gestaltung einer für Österreich und seine Bevölkerung sowie die Europäische Union (EU) insgesamt vorteilhaften sicherheitsrelevanten Situation,

·         zur Verhinderung des Entstehens oder Wirksamwerdens von Bedrohungen

·         und zum Schutz gegenüber Bedrohungen bzw. zu deren Bewältigung.

 

 


2.    Die österreichische Sicherheitslage

 

2.1. Umfeldanalyse

 

2.1.1. Entwicklungen in Europa und auf internationaler Ebene

 

Die sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa sind in steigendem Maß vom Wirken Internationaler Organisationen, insbesondere der Europäischen Union (EU), geprägt. Diese hat sich zu einem anerkannten Akteur mit zunehmender Handlungsfähigkeit in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt. Die EU steht exemplarisch für politische Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Das Stabilitäts- und Wohlstandsgefälle an der Peripherie des Kontinents wirkt sich nachteilig auf die europäische Sicherheit aus.

 

Die komplexen Probleme in Sicherheitsfragen können nur mehr durch internationale Kooperation gelöst werden. Damit wird die Rolle von Internationalen Organisationen und Foren und deren Zusammenwirken im Sinne eines „comprehensive approach“ immer bedeutender. Jene von Einzelstaaten hingegen nimmt, relativ gesehen, in aller Regel ab. Dennoch werden einige aufstrebende Mächte an wirtschaftlicher, aber auch sicherheitspolitischer Bedeutung stark gewinnen. Dass manche von diesen die demokratischen, menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Werte nicht ausreichend vertreten, stellt eine zusätzliche Herausforderung dar.

 

Die EU beabsichtigt, sich vermehrt den neuen sicherheitspolitischen Aufgaben zu stellen. Sie wird in Zukunft flexibel auf neuartige Herausforderungen reagieren müssen und neue Instrumente und Mechanismen entwickeln, etwa für die Bewältigung der sicherheitspolitischen Folgen von regionalen Krisen, Umweltkatastrophen, Migration oder des Klimawandels. Das Handeln der EU auf anderen, breiteren Politikfeldern umfasst vermehrt auch sicherheitspolitische Elemente, so etwa im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für die Länder des westlichen Balkans, in der EU-Nachbarschaftspolitik, der Zusammenarbeit mit den Mittelmeeranrainerstaaten, der EU-Donauraumstrategie oder der Entwicklungszusammenarbeit.

 

Im Bereich der inneren Sicherheit schreitet der Aufbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa zügig voran. Hauptprioritäten sind die Förderung der Rechte der Bürger, ein Europa, das Schutz bietet, Migrations- und Asylfragen sowie die Stärkung der externen Dimension von Freiheit, Sicherheit und Recht. Zudem legt die 2010 beschlossene Strategie der inneren Sicherheit der EU ein „europäisches Sicherheitsmodell“ fest. Ziel ist es, auch die Ursachen der Unsicherheit und nicht nur ihre Auswirkungen zu bekämpfen, Prävention und Antizipation Vorrang einzuräumen, alle politischen, wirtschaftlichen und sozialen Sektoren, die relevant für den Schutz der Bevölkerung sind, einzubeziehen und innere und äußere Sicherheit stärker zu vernetzen. Die von Österreich initiierte, aus acht EU-Ländern bestehende mitteleuropäische Sicherheitspartnerschaft „Forum Salzburg“ wird in der Strategie der inneren Sicherheit der EU besonders hervorgehoben.

 

Die EU hat durch die Schaffung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und deren Vertiefung durch den Vertrag von Lissabon ihr Potential als Krisenmanagement-Akteur bedeutend ausgebaut. So wurden die so genanntenBattlegroups“ sowie „Civilian Response Teams“ als rasch verfügbare Einsatzelemente der EU ins Leben gerufen und die Bandbreite der einschlägigen Aufgaben („Petersberg-Aufgaben“)[1] inhaltlich erweitert. Die weltweiten GSVP-Operationen decken einen breiten Bereich an Krisenmanagement-Missionen ab, vom klassischen Peace-Keeping über zivil-militärische Einsätze bis hin zu komplexen zivilen Missionen zum Aufbau eines umfassenden Rechtsstaatssystems. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang, ihre zivilen und militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern und diese der EU für die GSVP zur Verfügung zu stellen[2]. Ferner wurden eine gegenseitige Beistandsverpflichtung im Fall bewaffneter Angriffe, die den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt lässt[3], und eine Solidaritätsklausel mit der Verpflichtung zur solidarischen Hilfeleistung bei Terrorangriffen oder Katastrophen[4] eingeführt.

 

Der Europarat, dem mittlerweile fast alle europäischen Staaten angehören, ist eine zentrale Institution zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Alle Mitgliedstaaten sind zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet. Die Bestimmungen dieser Konvention sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagbar. Eine unmittelbare sicherheitspolitische Funktion kommt dem Europarat bei der Krisenprävention und der Krisennachsorge zu.

 

Die Vereinten Nationen (VN) widmen sich als universelle Organisation in umfassender Weise allen Aspekten von Sicherheit, sowohl durch ihre eigenen Organe als auch durch Spezialorganisationen. Neben dem Hauptziel der Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit verfolgen die VN die Förderung freundschaftlicher Beziehungen unter den Völkern und die Stärkung der internationalen Kooperation im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und humanitären Bereich. Der zunehmenden Interdependenz zwischen Sicherheit und Entwicklung tragen die Millenniums-Entwicklungsziele zur nachhaltigen und langfristigen Verbesserung der globalen Sicherheitslage, insbesondere der bestmöglichen Beseitigung der strukturellen Konfliktursachen wie Armut, Bildungsdefizite und Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen, Rechnung. Die VN haben die höchste völkerrechtliche Legitimität sowie die längste Erfahrung im klassischen Peace-Keeping. Dieses wird auf absehbare Zeit das wichtigste sicherheitspolitische Tätigkeitsfeld der VN bleiben. Zusätzlich wollen sich die VN verstärkt weiteren Krisenmanagement-Aufgaben, insbesondere der Konfliktprävention und dem Peace–Building, zuwenden.

 

Die North Atlantic Treaty Organization (NATO) wird gemäß ihrem neuen Strategischen Konzept von 2010 zum einen ihre traditionelle Aufgabe als Verteidigungsbündnis[5] fortführen und zum andern eine größere Rolle im gesamten Spektrum des internationalen Krisenmanagements wahrnehmen. Dabei arbeitet die NATO im Sinne eines kooperativen Sicherheitsverständnisses eng mit ihren Partnern zusammen, wobei die Partnerschaften – die Partnerschaft für den Frieden (PfP), der Euroatlantische Partnerschaftsrat (EAPC), Partnerschaften mit EU, VN, Russland sowie weiteren globalen Partnern – im neuen Strategischen Konzept eine weitere signifikante Aufwertung erfahren.

 

Die NATO will sich überdies vermehrt neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Aufgabenstellungen zuwenden sowie unter verstärkter Einbindung ihrer Partner in Hinkunft eine größere allgemein-politische Rolle spielen, indem sie zum einen als Forum für internationale Sicherheitskonsultationen dienen und sich zum andern zugunsten der Abrüstung engagieren will.

 

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat eine angestammte Rolle im politisch-militärischen Bereich, vor allem bei konventioneller Abrüstung, Konfliktverhütung, Vertrauensbildenden Maßnahmen, Polizei- und Grenzmanagementunterstützung, im Bereich der Wirtschaftsentwicklung sowie im Bereich der Menschlichen Dimension inklusive der Menschen- und Minderheitenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Die OSZE steht traditionell für einen umfassenden Sicherheitsbegriff.

 

2.1.2. Herausforderungen, Risiken und Bedrohungen

 

Konventionelle Angriffe gegen Österreich sind auf absehbare Zeit unwahrscheinlich geworden. Umso mehr sind Österreich und die EU von neuen Herausforderungen, Risiken und Bedrohungen betroffen.

 

Dazu zählen vor allem: der internationale Terrorismus; die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, auch unter nicht-staatlichen Akteuren; die Europa betreffenden oder globalen Auswirkungen innerstaatlicher und regionaler Konflikte oder Umwälzungen; das „Scheitern“ von Staaten; natürliche und von Menschen verursachte Katastrophen; Angriffe auf die Sicherheit der IT-Systeme („Cyber Attacks“); die Bedrohung strategischer Infrastruktur; die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität, Drogenhandel, Wirtschaftskriminalität, Korruption, illegale Migration; nicht gelingende Integration; Knappheit von Ressourcen (Energie, Nahrungsmittel, Wasser), Klimawandel, Umweltschäden und Pandemien; Piraterie und die Bedrohung der Verkehrswege sowie die sicherheitspolitischen Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise.

 

Aufgrund weiter zunehmender politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Vernetzungen ist mit einer fortschreitenden Internationalisierung der Herausforderungen für die Sicherheit Österreichs zu rechnen.

 

Ein arbeitsteiliges, nach dem Prinzip der komparativen Vorteile ausgerichtetes Zusammenwirken der internationalen Akteure („vernetzte Sicherheit“, „comprehensive approach“) wird immer bedeutender. Dabei sollen – wie auf österreichische Initiative im „Wiener 3K-Appell“ gefordert – die Gesichtspunkte der Koordination, der Komplementarität und der Kohärenz prioritär beachtet werden.

 

2.1.3. Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten

 

Sicherheitspolitik muss als Chance zur aktiven Gestaltung begriffen werden. Eine Konzentration auf die bloße Reaktion auf Bedrohungen würde zu kurz greifen. Aufgrund seiner geografischen Lage, kulturellen und politischen Vernetzung sowie seiner traditionellen, international anerkannten aktiven Außen- und Sicherheitspolitik ergeben sich für Österreich besondere Mitgestaltungsmöglichkeiten im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit, sowohl bilateral als auch im Rahmen von Internationalen Organisationen. Dies gilt im konzeptuellen Bereich und für Krisenmanagementeinsätze. Österreich profitiert vom Bestehen starker und effizienter Solidargemeinschaften und ist gleichzeitig gefordert, zu deren Handlungs- und Funktionsfähigkeit angemessen beizutragen.

 

Österreich nimmt seine Gestaltungschancen in erster Linie im Rahmen der VN, der EU, der OSZE, von Partnerschaften mit der NATO und des Europarats wahr, darüber hinaus in Kooperation mit regionalen Partnern sowie gegebenenfalls in Kooperation mit weiteren geeigneten Akteuren. Die seit 1960 geführten Auslandseinsätze und die Mitwirkung am internationalen Krisenmanagement stellen entscheidende Instrumente des sicherheitspolitischen Handelns dar. Ein positiver Nebeneffekt der Beteiligung am internationalen zivilen und militärischen Krisenmanagement ist, dass das Bundesheer, die österreichischen Polizei- und Justizkräfte und sonstige Experten in einem internationalen Netzwerk und Wettbewerb stehen. Sie sind damit einem laufenden Verbesserungs- und Modernisierungsprozess unterworfen. Das ist eine Grundlage dafür, dass die österreichischen Kräfte stets modernsten und besten Standards genügen.

 

Regionale Initiativen, wie die österreichischen zum Donauraum oder zur Schwarzmeerregion, eröffnen weitere Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten.

 

2.2. Analyse der österreichischen Situation

 

Österreich ist ein demokratischer Rechtsstaat mit einem hohen Standard an Grundrechten und auf der verfassungsrechtlichen Grundlage seiner immerwährenden Neutralität Mitglied der EU. Österreich ist auch aktives Mitglied in anderen sicherheitspolitisch relevanten internationalen Organisationen.

 

Österreich ist von stabilen demokratischen Staaten umgeben. Zugleich liegt es potentiellen Krisenregionen an den Rändern Europas geografisch näher als andere Mitgliedstaaten der EU und ist somit stärker mit Instabilitäten aus dem Umfeld der Union konfrontiert.

 

Aufgrund seiner Topografie ist Österreich überdies von spezifischen Risiken durch Naturkatastrophen betroffen.

 

Österreich genießt als einer der Sitzstaaten der VN, als Sitzstaat der OSZE und anderer sicherheitspolitisch relevanter und mit Abrüstungsthemen befasster Internationaler Organisationen sowie als Tagungsort einschlägiger Konferenzen und aufgrund seiner traditionellen Vermittlungstätigkeit hohes Ansehen. Das erhöht seinen sicherheitspolitischen Stellenwert. Damit gehen für Österreich aber auch eine größere Verantwortung sowie die Notwendigkeit zur Wahrnehmung zusätzlicher Schutzfunktionen für diese Einrichtungen und ihre Benutzer einher.

 

Österreich zeichnet sich durch sozialen Frieden und einen hohen Standard im Bereich der inneren Sicherheit aus. Das begünstigt seine Rolle als erfolgreiches Tourismusland und bringt die Herausforderung mit sich, die Sicherheit seiner Gäste zu gewährleisten. Als Schengenstaat ist Österreich gefordert, aktiv zur Gewährleistung von Sicherheit und Reisefreiheit im Schengenraum beizutragen.

 

Der relativ hohe Anteil von in Österreich lebenden Menschen mit Migrationshintergrund bedeutet zusätzliches Know-how, das auch im Interesse der Sicherheit genutzt werden kann, aber zugleich spezifische Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit.

 

 

3.   Das österreichische Sicherheitskonzept in der neuen Dekade

 

3.1. Sicherheitspolitische Werte, Interessen und Ziele

 

Die Republik Österreich ist auf feste Werte gegründet. Diese Grundwerte bilden die Basis für das politische Handeln und damit auch die Grundlage der österreichischen Sicherheitspolitik.

 

Zu den Grundwerten zählen die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie eine Verpflichtung gegenüber den Prinzipien der pluralistischen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltentrennung. Die Republik Österreich bekennt sich zu Toleranz und Respekt gegenüber allen Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, und schützt deren Würde. Sie würdigt die verfassungsmäßig verankerten Rechte nationaler Minderheiten. Die Republik Österreich schützt somit die Freiheit und Rechte aller Menschen, die hier leben, und wahrt die Sicherheit des Landes. Sie fördert den Wohlstand durch wirtschaftliche Freiheit und soziale Gerechtigkeit sowie die Identität und kulturelle Vielfalt des Landes und baut auf föderalistischen Strukturen auf. Sie sorgt für Chancengleichheit unter ihren Bürgerinnen und Bürgern und setzt sich für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine friedliche und gerechte internationale Ordnung ein.

 

Österreich ist einer Politik des Friedens verpflichtet. Es ist integraler Bestandteil der Rechts- und Wertegemeinschaft der EU. Weiters ist Österreich den Zielen der VN verpflichtet.

 

Österreich verfolgt folgende Interessen und politisch-strategische Ziele:

 

·         Umfassender Schutz der österreichischen Bevölkerung.

·         Gewährleistung der territorialen Integrität und der Selbstbestimmung sowie der Handlungsfreiheit der Republik.

·         Schutz der rechtsstaatlich-demokratischen Verfassungsordnung samt den Grund- und Freiheitsrechten.

·         Förderung von Gemeinwohl und Schutz von Würde und Persönlichkeit.

·         Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und des Zusammenhaltes der Gesellschaft in Österreich sowie Förderung eines guten, sicheren Zusammenlebens.

·         Stärkung der demokratischen Gesellschaft gegenüber extremistischen und fundamentalistischen Strömungen und Einflussnahmen.

·         Sicherstellung der Verfügbarkeit lebensnotwendiger Ressourcen.

·         Stärkung der Widerstandsfähigkeit des öffentlichen und privaten Sektors gegen natürliche oder von Menschen verursachte Störungen und Katastrophen.

·    Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Volkswirtschaft und Vorsorge gegen krisenbedingte Störungen der Wirtschaft; Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern sowie Schutz kritischer Infrastruktur.

·    Erhaltung einer lebenswerten Umwelt im Rahmen des umfassenden Umweltschutzes und Minimierung der negativen Auswirkungen von Natur- oder technischen Katastrophen.

·         Verstärkung und Ausbau der Maßnahmen zur nationalen sowie internationalen humanitären und Katastrophenhilfe.

·         Aus- und Aufbau effizienter ziviler und militärischer Kapazitäten und Strukturen entsprechend internationalen Standards zur Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben.

·         Stärkung des europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und von partnerschaftlichen Beziehungen mit Ländern im sicherheitsrelevanten Umfeld der EU.

·         Beitragsleistung zu Sicherheit und Reisefreiheit im Schengenraum.

·         Umfassende Förderung von Stabilität und Sicherheit im Umfeld Österreichs sowie Verhinderung des Entstehens und der Eskalation von Konflikten.

·         Bekämpfung des internationalen Terrorismus, von Organisierter Kriminalität und Korruption.

·         Eindämmung der illegalen Migration und Bekämpfung der Schlepperei.

·         Unterstützung der internationalen Bemühungen um Krisenfrüherkennung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge.

·         Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, insbesondere von Frauen und Kindern.

·         Stärkung der Handlungsfähigkeit Internationaler Organisationen.

·    Regionale und globale Abrüstung und Rüstungskontrolle, Sicherheitssektorreform sowie Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen.

·    Mitwirkung an der Entwicklungszusammenarbeit.

·         Sicherstellung konsularischer Hilfeleistung für österreichische Staatsbürger im Ausland.

·    Förderung eines breiten Sicherheitsbewusstseins der Bevölkerung.

 

3.2. Sicherheitspolitik auf nationaler Ebene

 

3.2.1. Umfassende Sicherheitsvorsorge

 

Österreich verwirklicht seine Sicherheitspolitik im Rahmen des Konzepts der „Umfassenden Sicherheitsvorsorge“ (USV). Diese zielt auf das systematische Zusammenwirken verschiedener Politikbereiche auf Basis einer Gesamtstrategie und der relevanten Teilstrategien ab. Ein umfassendes Lagebild aller Akteure und ein darauf aufbauendes gemeinsames Lageverständnis sind notwendige Grundlagen für sicherheitspolitische Entscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene. Dabei sollen Synergien im Sicherheitsbereich im Rahmen eines gesamtstaatlichen „Sicherheitsclusters“ erzielt werden.

 

3.2.2. Innere Sicherheit

 

Ziel der österreichischen Sicherheitspolitik ist es, Österreich zum sichersten Land mit der höchsten Lebensqualität zu machen. Der soziale Frieden soll gestärkt und den Menschen in Österreich ein Leben in Sicherheit und Freiheit ermöglicht werden. Deshalb werden insbesondere folgende Ziele verfolgt, die auch bei der Gestaltung der Politik auf europäischer und internationaler Ebene zu berücksichtigen sind:

 

·         Kriminalität wirksam bekämpfen: Kriminalität verändert sich laufend. Dies erfordert flexible Gegenstrategien. Neben den klassischen Herausforderungen der Massenkriminalität, der Gewalt gegen Leib und Leben und der Eigentumskriminalität, sind Phänomene wie die Computer- und Netzwerkkriminalität und die Wirtschaftskriminalität konsequent zu bekämpfen.

·         Neue Wege in der Prävention: Prävention bedarf angesichts der steigenden Herausforderungen stärker als zuvor eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes. Dabei geht es um innovative Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und die stärkere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung.

·         Asyl sichern: Menschen Schutz vor Verfolgung zu gewähren, ist ein Gebot der Menschlichkeit und gute österreichische Tradition.

·         Illegale Migration bekämpfen: Die wirksame Bekämpfung von Asylmissbrauch, illegaler Migration und Schlepperei erleichtert es, Flüchtlingen Schutz zu gewähren.

·         Migration steuern: Es gilt, Migration gezielt nach den Bedürfnissen Österreichs zu steuern.

·         Integration fördern und fordern: Integration stärkt den sozialen Frieden und erhöht den wirtschaftlichen Erfolg. Ein gutes Zusammenleben aller Menschen in Österreich stärkt auch die innere Sicherheit. Integration ist Aufgabe und Verantwortung jedes Einzelnen. Dafür müssen die notwendigen Rahmenbedingungen bereitgestellt und alle integrationsrelevanten Akteure koordiniert werden.

·         Daten nützen und schützen: Kaum ein anderer Lebensbereich entwickelt sich so rasant wie die Technik. Kriminalität muss mit den modernsten zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden. In einer zunehmend digitalisierten Welt wird zugleich der Datenschutz ein immer bedeutenderes Thema.

 

Die Kräfte der inneren Sicherheit, insbesondere der Polizei, müssen zu nationalen und internationalen Aufgaben befähigt sein. Das umfasst auch die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von geeigneten und entsprechend ausgebildeten Polizisten, Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Experten für die Beteiligung an internationalen Krisenmanagement-Einsätzen.

 

Natürlichen und technischen Katastrophen muss – trotz der diesbezüglich bestehenden gegenseitigen Unterstützungspflichten im Rahmen der EU – in erster Linie durch innerstaatliche Vorkehrungen und Maßnahmen begegnet werden. Im Gesamtsystem der österreichischen und internationalen Katastrophenhilfe kommt dem Zusammenwirken von staatlichen Akteuren und NGOs besondere Bedeutung zu. Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) bleibt dabei ein unverzichtbares Instrument.

 

Cyberkriminalität, Cyber-Angriffe oder der Missbrauch des Internet für extremistische Zwecke oder Netzwerksicherheit stellen besondere neue Herausforderungen für alle betroffenen Akteure dar und erfordern ein breites Zusammenwirken im Rahmen eines Gesamtkonzepts.

 


3.2.3. Verteidigungspolitik

 

Österreichs Verteidigungspolitik ist integrales Element der nationalen Umfassenden Sicherheitsvorsorge (USV). Sie wirkt mit der Außenpolitik und der Politik der inneren Sicherheit zusammen (1) zur Gewährleistung der vollen staatlichen Souveränität und Integrität, (2) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und der kritischen Infrastruktur, (3) zum Schutz der Bevölkerung, auch im Bereich der Katastrophenhilfe, (4) zur Unterstützung der staatlichen Handlungsfähigkeit in Krisensituationen strategischen Ausmaßes, (5) zur solidarischen Leistung von Krisenmanagementbeiträgen und (6) zu einem militärischen Solidarbeitrag zum sicherheitspolitischen Handeln der EU.

 

Die Bewältigung von subkonventionellen Bedrohungen oder von neuen Gefährdungen in Folge von Cyber-Angriffen kann zu einem neuen militärischen Aufgabenfeld werden. Auch die Befähigung zu Evakuierungseinsätzen ist als militärische Aufgabe sicherzustellen.

 

Darüber hinaus hat das Bundesheer eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Es müssen alle Aufgaben bewältigbar sein, die sich aufgrund von Assistenzanforderungen ziviler Behörden ergeben. Dazu zählen etwa Assistenzleistungen zur Unterstützung sicherheitspolizeilicher Aufgaben, Hilfeleistungen bei Katastrophen oder Beiträge zum Schutz kritischer Infrastrukturen.

 

Beitragsleistungen zum internationalen Krisenmanagement sind ein wesentlicher Aufgabenbereich des ÖBH. Durch sein Auslandsengagement leistet es einen anerkannten internationalen Solidarbeitrag und vermindert negative Rückwirkungen internationaler Sicherheitsprobleme auf Österreich. Die Auslandseinsätze sind daher auf hohem Niveau fortzusetzen.

 

Das ÖBH wird seinen Beitrag zur gesamtstaatlichen Lagebeurteilung als Instrument der politischen und militärischen Vorwarnung und Unterstützung der staatlichen Führungsfähigkeit verstärken.

 

Die Fähigkeiten des ÖBH sind im Lichte der nationalen und internationalen Entwicklungen permanent weiterzuentwickeln. Die lageangepasste „Aufwuchsfähigkeit“ ist sicherzustellen.

 

3.2.4. Zivil-militärische Zusammenarbeit

 

Die Fähigkeit zur vertieften zivil-militärischen Zusammenarbeit ist von zentraler Bedeutung für die Auftragserfüllung im In- und Ausland und soll weiter ausgebaut werden. Eine effiziente zivil-militärische Kooperation im Inland ist Grundlage für ein erfolgreiches internationales Zusammenwirken. Im internationalen Rahmen basiert die zivil-militärische Zusammenarbeit auf den Zielen und Prinzipien des österreichischen Leitfadens „Sicherheit und Entwicklung“.

 

3.2.5. Diplomatie und Amtssitzpolitik

 

Der österreichische diplomatische Dienst trägt mit seinem Netzwerk von Vertretungsbehörden sowie durch seine Mitwirkung im Rahmen Internationaler Organisationen und Konferenzen dazu bei, dass österreichische Interessen in die internationale sicherheitspolitische Debatte einfließen. Die sich für Österreich bietenden Chancen müssen auf diesem Weg erkannt und das internationale Krisenmanagement muss auch im Sinne österreichischer Interessen weiterentwickelt werden. Der diplomatische Dienst nimmt für die innerstaatlichen Stellen eine Vertretungs-, Informations- und Beurteilungsfunktion wahr.

 

Österreich hat sich als Vermittler in internationalen Konfliktsituationen bewährt und wird daher unter Einbringung seiner komparativen Vorteile auch künftig aktiv seine guten Dienste anbieten und einschlägige Mediationsmöglichkeiten wahrnehmen. Österreich wird das Wirken der in Wien angesiedelten Organisationen und Rüstungskontrollinstrumente[6] weiterhin nach Kräften unterstützen und ihre Ziele fördern.

 

Österreich wird sich um die Ansiedlung weiterer einschlägiger Organisationen und Agenturen sowie die Ausrichtung von Konferenzen bemühen. Die bereits bestehende Rolle Wiens als internationaler Amtssitz und als Drehscheibe für die internationale Sicherheitspolitik soll weiter ausgebaut werden.

 

3.3. Die österreichische Sicherheitspolitik im Rahmen der EU

 

Die EU als umfassende Friedens-, Sicherheits- und Solidargemeinschaft bildet den zentralen Handlungsrahmen für die österreichische Sicherheitspolitik. Österreich wird sich an der Sicherheitspolitik der EU in allen ihren Dimensionen beteiligen. Österreich unterstützt die Heranführung weiterer Staaten mit dem Ziel der Übernahme von EU-Standards.

 

Die EU bietet eine gute Grundlage für die erforderliche Vernetzung von innen- und außenpolitischen Schwerpunktsetzungen.

 

3.3.1. Justiz und Inneres

 

Österreich wird aktiv zur Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres beitragen. Die Wahrung österreichischer und mitteleuropäischer Sicherheitsinteressen soll dabei durch ein enges Zusammenwirken mit den Partnern im „Forum Salzburg“ erleichtert werden. Die 2010 beschlossene „Vision Forum Salzburg 2020“ zielt auf die Zusammenarbeit in der EU, die regionale Kooperation mit dem Ziel der Schaffung eines mitteleuropäischen Sicherheitsclusters in der EU und die gemeinsame Beitragsleistung zur Umsetzung der EU-Außenstrategie ab, insbesondere am Westbalkan und in der östlichen EU-Nachbarschaft.

 

Weitere grundlegende Ziele der österreichischen EU-Politik sind die Gewährleistung des Schutzes der Grundrechte und der Privatsphäre, die Herausbildung einer gemeinsamen Sicherheitskultur, die Stärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit, die Entwicklung eines umfassenden Modells für den Informationsaustausch, die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Ansatzes zu Asyl, Migration, Integration, Grenzmanagement sowie zur Bekämpfung von illegaler Migration, Schlepperei und Menschenhandel und die Förderung des interkulturellen Dialogs.

 

Insgesamt wird, im Sinne einer aktiven Sicherheitspolitik, die schrittweise Herausbildung und aktive Mitgestaltung einer „Architektur der inneren Sicherheit“ im Rahmen der EU angestrebt. Diese soll auf dem Zusammenwirken der verschiedenen Behörden der Mitgliedstaaten und europäischer Einrichtungen[7] fußen.

 

Eine wichtige Neuerung ist die im Lissabonner Vertrag enthaltene Verpflichtung zur solidarischen Hilfeleistung für den Fall terroristischer Bedrohungen, bei Naturkatastrophen oder bei von Menschen verursachten Katastrophen. Es gilt, die Schaffung eines zivil-militärischen Fähigkeitsverbunds voranzutreiben, aus dem heraus auch österreichische Beiträge in diesem Rahmen erfüllbar sein sollen.

 

3.3.2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

 

Österreich wird als Mitglied der EU die GASP aktiv mitgestalten und sich im Rahmen seiner Kapazitäten weiter am gesamten Spektrum der im EUV[8] genannten Arten von GSVP-Aktivitäten, einschließlich der Battlegroups, beteiligen.

 

An den Diskussionen zur Planung, Gestaltung und Weiterentwicklung der GSVP wird Österreich aktiv teilnehmen sowie Mitwirkungsmöglichkeiten rechtzeitig bewerten und sicherstellen. Dies gilt auch für die Bestimmung des Lissabonner Vertrages über die gemeinsame Verteidigungspolitik, die zu einer Gemeinsamen Verteidigung führen kann[9]; es gilt weiters für die zu schaffende Ständige Strukturierte Zusammenarbeit[10] sowie für die Mitwirkung an der gestärkten Europäischen Verteidigungsagentur, um von Synergien bei technologischen Entwicklungen und bei Beschaffung und Absatz zu profitieren[11].

 

Vermehrte Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten sind zu erwarten, den Mitteleinsatz für die GSVP wirtschaftlicher, zielorientierter und effizienter zu gestalten. Dies wird vermehrte Kooperation sowie Arbeits- und Lastenteilung, auch über die Grenzen einzelner Organisationen hinweg, ferner eine zunehmende Spezialisierung mit sich bringen. Eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO ist zu erwarten.

 

Die Möglichkeiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) werden von Österreich bestmöglich genutzt werden.

 

Die Einladung an geeignete Drittstaaten zur Mitwirkung an dafür offenen GSVP-Aktivitäten wird von Österreich unterstützt.

 

3.3.3. Europarat

 

Alle Bemühungen, die neuen Europarats-Staaten im Osten des europäischen Kontinents an die hohen Standards dieser Organisation heranzuführen, werden von Österreich nachdrücklich unterstützt.

 

3.4. Die österreichische Sicherheitspolitik im internationalen Rahmen

 

3.4.1. Innere Sicherheit

 

Da alle wesentlichen Herausforderungen für die innere Sicherheit Österreichs internationale Dimension haben, strebt die österreichische Sicherheitspolitik die proaktive Beitragsleistung zur Stabilität und Sicherheit von Staaten an, die als problematische Herkunfts- und Transitländer für die Sicherheit Österreichs und der EU relevant sind. Dabei geht es insbesondere um folgende Ziele:

·         die Unterstützung der Länder am Westbalkan bzw. in Südosteuropa bei der weiteren Heranführung an EU-Sicherheitsstandards, wenn möglich gemeinsam mit Partnern aus dem „Forum Salzburg“;

·         die bedarfsorientierte Zusammenarbeit, vor allem mit Ländern in der östlichen, aber auch der südlichen EU-Nachbarschaft, die ebenfalls möglichst gemeinsam mit Partnern erfolgen soll;

·         die zielgerichtete Kooperation mit den USA und Russland, als strategischen Partnern der EU im Bereich innere Sicherheit, auch in für Österreich unmittelbar relevanten Umfeldregionen.

 

Wesentlich aus der Sicht der inneren Sicherheit ist zudem die verstärkte Nutzung von Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der VN, wobei die von Österreich initiierte Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) besonders zu berücksichtigen ist. Auch die OSZE soll im Interesse der inneren Sicherheit Österreichs verstärkt genützt werden.

 

3.4.2. Äußere Sicherheit

 

3.4.2.1. Vereinte Nationen

 

Im Lichte seiner traditionellen Politik und anerkannten Expertise wird sich Österreich umfassend an der Friedens- und Stabilitätsförderung durch die VN beteiligen, insbesondere am VN-Krisenmanagement in seinem gesamten Spektrum. Im Rahmen seiner in den VN bestehenden Möglichkeiten wird sich Österreich aktiv in die Diskussion über die Entscheidungsfindung, die Planung und die Weiterentwicklung des VN-Krisenmanagements einbringen. Gleiches gilt für die Diskussion um die Ausarbeitung allfälliger neuer sicherheitspolitischer Tätigkeitsfelder der VN und ihrer Spezialorganisationen.

 

Österreich wird sich weiter um Mitgliedschaften in relevanten Organen der VN bewerben und diese entsprechend nützen. Ferner wird sich Österreich engagiert an der Umsetzung der von Österreich initiierten Sicherheitsratsresolution 1894 (2009) betreffend den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten und der Weiterentwicklung des Konzepts beteiligen. Gleiches gilt für die Themen Frauen und Kinder in bewaffneten Konflikten.

 

Österreich wird sich im Rahmen der VN weiterhin militärisch aktiv engagieren und sein besonderes Engagement im Rahmen von Peace-Keeping- und Peace-Building-Einsätzen auf hohem Niveau aufrechterhalten und weiterentwickeln. Die im VN-Peace-Keeping eingesetzten Kräfte werden in Zukunft erhöhten Anforderungen hinsichtlich Robustheit, Durchsetzungsfähigkeit, Ausrüstung und Ausbildung ausgesetzt sein.

 

3.4.2.2. Als Partner der NATO

 

Es liegt im österreichischen Sicherheitsinteresse, als NATO-PfP-Teilnehmer und Mitglied des EAPC die Entwicklungen mitzugestalten. Die Schaffung von neuartigen Instrumenten für die neuen Herausforderungen im NATO-Rahmen ist daher laufend zu beobachten und zu bewerten. Mitwirkungsmöglichkeiten an geeigneten, für Partner offenen Aktivitäten sollen genutzt werden.

 

Österreich wird sich weiterhin an Nicht-Artikel-5-Einsätzen beteiligen, die in seinem außen- und sicherheitspolitischen Interesse liegen und zu denen die NATO ihre Partner einlädt.

 

3.4.2.3. OSZE

 

Als Sitzstaat wird Österreich die Weiterentwicklung der OSZE als multidimensionale Sicherheitsorganisation nach Kräften fördern. Österreich wird sich weiterhin aktiv an allen Beratungen der OSZE und an Feldmissionen beteiligen. Überdies werden die Bemühungen zur Stärkung des Profils in Sicherheitsfragen „im Raum von Vancouver bis Wladiwostok“ unterstützt. Dies umfasst auch den „Korfu-Prozess“ zur Diskussion einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur und die Bemühungen zur Stärkung ihrer Rolle als Plattform für den Austausch mit anderen Sicherheitsorganisationen.

 

3.4.2.4. Teilnahme an Missionen

 

Als Kriterien für die Beteiligung an Missionen und Operationen der genannten Organisationen gemäß Art. 23j B-VG und dem KSE-BVG kommen in erster Linie in Betracht:

 

Aufgrund seiner geopolitischen Lage und sicherheitspolitischen Betroffenheit sowie seiner erworbenen Expertisen und Netzwerke werden auch in Hinkunft in erster Linie Missionen in Südost- und Osteuropa sowie im Nahen Osten für Österreich Priorität haben. Abhängig von internationalen Entwicklungen ist das dortige Engagement anzupassen und gegebenenfalls zu erweitern, etwa vom Balkan in den Donauraum und die Schwarzmeerregion oder vom Golan in weitere Bereiche des Nahen und Mittleren Ostens oder ins nördliche Afrika.

 

 



[1] Art. 43 Abs. 2 EUV

[2] Art. 42 Abs. 3 EUV

[3] Art. 42 Abs. 7 EUV

[4] Art. 222 AEUV

[5] Art. 5 Nordatlantik-Vertrag

[6] Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation (VCDNP), Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Preparatory Commission for the Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization (CTBTO), Sekretariat des Hague Code of Conduct, Sekretariat des Wassenaar Arrangement on Export Controls for Conventional Arms and Dual-Use Goods and Technologies, Nuclear Suppliers Group (NSG), United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) sowie die mit Fragen der Wechselwirkung von Entwicklung und Sicherheit befasste Organisation für Industrielle Entwicklung (UNIDO)

[7]Wichtige Elemente sind dabei das Europäische Polizeiamt (EUROPOL), die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST), die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX), die Europäische Polizeiakademie (CEPOL), das Gemeinsame Lagezentrum der EU (SITCEN), das Europäische Asylunterstützungsbüro (EASO) oder die in Wien angesiedelte Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA).

[8] Art. 43 Abs. 1 EUV

[9] Art. 42 Abs. 2 EUV

[10] Art. 42 Abs. 6 EUV

[11] Art. 45 EUV